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ILE-FÖRDERUNG
In Überarbeitung!!!!
Im Zeitraum der Förderperiode 2007-2013 können Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden.
Die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2011) ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE).( www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm)
Ziel der Förderrichtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d.h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates.
Insbesondere sollen Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden.
Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen.
Übersicht der Förderkapitel (gemäß RL ILE/2007)
| Kapitel A |
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Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit, insbesondere beschäftigungswirksame Maßnahmen und Maßnahmen der Grundversorgung |
| Kapitel B |
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Landtourismus |
| Kapitel C |
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Technische kommunale Infrastruktur |
| Kapitel D |
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Verbesserung der Agrarstruktur |
| Kapitel E |
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Maßnahmen für private Zwecke: Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung oder Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz, insbesondere für junge Familien |
| Kapitel F |
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Siedlungsökologische Maßnahmen |
| Kapitel G |
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Nichtgewerbliche Grundversorgung, soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe |
| Kapitel H |
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Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung |
| Kapitel J |
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Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER |
Kapitel A
Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit, insbesondere beschäftigungswirksame Maßnahmen und Maßnahmen der Grundversorgung
- Umnutzung nicht genutzter ländlicher Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung
- Umnutzung nicht genutzter ländlicher Gebäude für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
- Erhaltung und Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden oder deren Betriebs- und Erschließungsflächen für Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
- Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
- Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden oder deren Betriebs- und Erschließungsflächen zur gewerblichen Nutzung oder zur Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Produkte
Kapitel B
Landtourismus
- Entwicklung von Tourismusdienstleistungen sowie Marketingmaßnahmen für den Landtourismus in Sachsen auf der Grundlage der Tourismuskonzepte durch die regionalen und überregionalen Tourismusorganisationen
- Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur
- Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten auf mindestens 9 und maximal 30 Gästebetten in kleinen Beherbergungsbetrieben mit einem hohen branchenüblichen Qualitätsstandard
Kapitel C
Technische kommunale Infrastruktur
- Ausbau vor Ortsstraßen
- Neu- und Ausbau von innerörtlichen Plätzen
- Neu- und Ausbau kommunaler innerörtlicher Gehwegen und Straßenbeleuchtung
- Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen in Baulast der Gemeinden zum Zweck der Anbindung im ländlichen Raum
Kapitel D
Verbesserung der Agrarstruktur
- Ländliche Neuordnung nach dem FlurbG und LwAnpG
- Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung
- Maßnahmen an Gewässern und zum Bodenschutz
- Landschaftsgestaltende Maßnahmen im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in allen Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG
- Sonstige förderfähige Kosten
- Kombinationen mit Dorfentwicklungsmaßnahmen
Öffentliche Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung nach Teil A Nr. 2.4.1 des GAK-Rahmenplans, die als unwesentlicher Bestandteil einer gemeinschaftlichen Anlage nach D.1.1.1 durchgeführt werden.
- Ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung
Kapitel E
Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke insbesondere für junge Familien
- Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
- Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
Kapitel F
Siedlungsökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie erodiertem Material von angrenzenden Flächen, zum Beispiel Rückhaltedämme, sonstige Schutzbauwerke und Schutzpflanzungen oder Anlagen zur Versickerung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser
- Abbruch von baulichen Anlagen, Flächenentsiegelung und Rückbau überdimensionierter, finanziell nicht tragfähiger öffentlicher Infrastruktur in Ortslagen soweit dies zur Erhaltung und Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Siedlungs- und Landschaftsstruktur dient
Kapitel G
Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
- Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck
- Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Gebäude zu nichtgewerblichen Grundversorgungseinrichtungen
- Erhalt von nichtgewerblichen Grundversorgungseinrichtungen durch Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden und von Erschließungsflächen
- Investive Maßnahmen zur Modernisierung sowie Funktionsanreicherung bestehender nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen
- Investive Maßnahmen zur Zusammenlegung und Qualifizierung der sozialen und kulturellen Grundversorgung
- Modernisierung oder Neubau von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen
- Sonstige soziokulturelle Maßnahmen
- Qualifizierung von leitenden ehrenamtlichen Akteuren in der integrierten ländlichen Entwicklung
- Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen zur Sicherstellung eines Mindestangebotes, insbesondere für Kinder, Jugendliche und/oder Senioren
- Unterstützung von Investitionen in Vereinsanlagen zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens
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Ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit
Kapitel H
Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
- Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) und Qualifizierung vergleichbarer informeller Planungen nach Leistungsbild (siehe Anlage 1) sowie deren Evaluierung und Fortschreibung auf regionaler Ebene
- Betreiben eines ILE-Gebietes, insbesondere Regionalmanagement zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie nach Leistungsbild (siehe Anlage 2)
- Umsetzungsmaßnahmen von anerkannten integrierten Entwicklungsstrategien, wenn sie den Kriterien eines ILEK im Sinne dieser Richtlinie entsprechen, nach Kapitel A bis C und E bis G
- konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung (Projektmanagement, projektbezogene Moderation und Information, konzeptionelle Vorarbeiten) im Rahmen der Umsetzung eines ILEK für Maßnahmen nach dem EPLR (siehe Anlage 3)
- Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch, Bildung und Sensibilisierung der Akteure im ländlichen Raum im Rahmen der Umsetzung eines ILEK sowie Maßnahmen zur thematischen Beratung und Information
Kapitel J
Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER (LEADER-Gebiete)
- Maßnahmen des Schwerpunktes 3 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 – Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nach Kapitel A bis C und E bis H
- Maßnahmen zur unterstützung der Ziele der Schwerpunkte 1 oder 3 ELER
- Projektmanagement für Maßnahmen nach J 1.2.3 (siehe Anlage 3)
- Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (Artikel 26 der Verordnung [EG] Nr. 1698/2005), sofern die Maßnahme nicht in Kapitel A förderfähig ist.
- Unmittelbar beschäftigungswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nach Schwerpunkt 3, Artikel 52 ff. Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, die nicht nach einer anderen Richtlinie des Freistaates Sachsen gefördert werden können
- Maßnahmen zur Projektanbahnung und Vorbereitung einer Aktion der Zusammenarbeit zwischen den ländlichen Gebieten im Sinne von LEADER
- Maßnahmen für die Betreuung von Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ländlichen Gebieten im Sinne von LEADER
- Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe LEADER (LAG), insbesondere Managementkosten zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie einer LAG (siehe Anlage 2)
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