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1 ILE-FÖRDERUNG

In Überarbeitung!!!!

Im Zeitraum der Förderperiode 2007-2013 können Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden.
Die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2011) ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE).(www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm)

Ziel der Förderrichtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d.h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates.
Insbesondere sollen Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden.
Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen.

 

Übersicht der Förderkapitel (gemäß RL ILE/2007) 

Kapitel A - Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit, insbesondere beschäftigungswirksame Maßnahmen und Maßnahmen der Grundversorgung
Kapitel B - Landtourismus
Kapitel C - Technische kommunale Infrastruktur
Kapitel D - Verbesserung der Agrarstruktur
Kapitel E - Maßnahmen für private Zwecke: Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung oder Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz, insbesondere für junge Familien
Kapitel F - Siedlungsökologische Maßnahmen
Kapitel G - Nichtgewerbliche Grundversorgung, soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
Kapitel H - Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung
Kapitel J - Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER

Kapitel A
Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit, insbesondere beschäftigungswirksame Maßnahmen und Maßnahmen der Grundversorgung

  1. Umnutzung nicht genutzter ländlicher Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung
  2. Umnutzung nicht genutzter ländlicher Gebäude für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
  3. Erhaltung und Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden oder deren Betriebs- und Erschließungsflächen für Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
  4. Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
  5. Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden oder deren Betriebs- und  Erschließungsflächen zur gewerblichen Nutzung oder zur Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Produkte 

Kapitel B
Landtourismus 

  1. Entwicklung von Tourismusdienstleistungen sowie Marketingmaßnahmen für den Landtourismus in Sachsen auf der Grundlage der Tourismuskonzepte durch die regionalen und überregionalen Tourismusorganisationen
  2. Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur
  3. Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten auf mindestens 9 und maximal 30 Gästebetten in kleinen Beherbergungsbetrieben mit einem hohen branchenüblichen Qualitätsstandard

Kapitel C
Technische kommunale Infrastruktur 

  1. Ausbau vor Ortsstraßen
  2. Neu- und Ausbau von innerörtlichen Plätzen 
  3. Neu- und Ausbau kommunaler innerörtlicher Gehwegen und Straßenbeleuchtung
  4. Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen in Baulast der Gemeinden zum Zweck der Anbindung im ländlichen Raum 

Kapitel D
Verbesserung der Agrarstruktur 

  1. Ländliche Neuordnung nach dem FlurbG und LwAnpG  
    • Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung 
    • Maßnahmen an Gewässern und zum Bodenschutz 
    • Landschaftsgestaltende Maßnahmen im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in allen Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG
    • Sonstige förderfähige Kosten
    • Kombinationen mit Dorfentwicklungsmaßnahmen
      Öffentliche Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung nach Teil A Nr. 2.4.1 des GAK-Rahmenplans, die als unwesentlicher Bestandteil einer gemeinschaftlichen Anlage nach D.1.1.1 durchgeführt werden.
  2. Ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung

Kapitel E
Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke insbesondere für junge Familien 

  1. Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
  2. Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz 

Kapitel F
Siedlungsökologische Maßnahmen 

  1. Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie erodiertem Material von angrenzenden Flächen, zum Beispiel Rückhaltedämme, sonstige Schutzbauwerke und Schutzpflanzungen oder Anlagen zur Versickerung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser
  2. Abbruch von baulichen Anlagen, Flächenentsiegelung und Rückbau überdimensionierter, finanziell nicht tragfähiger öffentlicher Infrastruktur in Ortslagen soweit dies zur Erhaltung und Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Siedlungs- und Landschaftsstruktur dient  

Kapitel G
Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe 

  1. Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck
    • Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Gebäude zu nichtgewerblichen Grundversorgungseinrichtungen
    • Erhalt von nichtgewerblichen Grundversorgungseinrichtungen durch Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden und von Erschließungsflächen
    • Investive Maßnahmen zur Modernisierung sowie Funktionsanreicherung bestehender nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen
    • Investive Maßnahmen zur Zusammenlegung und Qualifizierung der sozialen und kulturellen Grundversorgung
    • Modernisierung oder Neubau von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen
  2. Sonstige soziokulturelle Maßnahmen
    • Qualifizierung von leitenden ehrenamtlichen Akteuren in der integrierten ländlichen Entwicklung
    • Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen zur Sicherstellung eines Mindestangebotes, insbesondere für Kinder, Jugendliche und/oder Senioren
    • Unterstützung von Investitionen in Vereinsanlagen zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens
  3. Ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit
     
    • das heißt investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege und Weiterentwicklung des ländlichen Kulturerbes einschließlich historisch wertvoller Parkanlagen 

Kapitel H
Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete) 

  1. Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) und Qualifizierung vergleichbarer informeller Planungen nach Leistungsbild (siehe Anlage 1) sowie deren Evaluierung und Fortschreibung auf regionaler Ebene
  2. Betreiben eines ILE-Gebietes, insbesondere Regionalmanagement zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie nach Leistungsbild (siehe Anlage 2)
  3. Umsetzungsmaßnahmen von anerkannten integrierten Entwicklungsstrategien, wenn sie den Kriterien eines ILEK im Sinne dieser Richtlinie entsprechen, nach Kapitel A bis C und E bis G
  4. konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung (Projektmanagement, projektbezogene Moderation und Information, konzeptionelle Vorarbeiten) im Rahmen der Umsetzung eines ILEK für Maßnahmen nach dem EPLR (siehe Anlage 3)
  5. Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch, Bildung und Sensibilisierung der Akteure im ländlichen Raum im Rahmen der Umsetzung eines ILEK sowie Maßnahmen zur thematischen Beratung und Information  

Kapitel J
Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER (LEADER-Gebiete) 

  1. Maßnahmen des Schwerpunktes 3 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 – Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nach Kapitel A bis C und E bis H
  2. Maßnahmen zur unterstützung der Ziele der Schwerpunkte 1 oder 3 ELER
    • Projektmanagement für Maßnahmen nach J 1.2.3 (siehe Anlage 3)
    • Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (Artikel 26 der Verordnung [EG] Nr. 1698/2005), sofern die Maßnahme nicht in Kapitel A förderfähig ist.
    • Unmittelbar beschäftigungswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nach Schwerpunkt 3, Artikel 52 ff. Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, die nicht nach einer anderen Richtlinie des Freistaates Sachsen gefördert werden können
  3. Maßnahmen zur Projektanbahnung und Vorbereitung einer Aktion der Zusammenarbeit zwischen den ländlichen Gebieten im Sinne von LEADER
  4. Maßnahmen für die Betreuung von Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ländlichen Gebieten im Sinne von LEADER
  5. Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe LEADER (LAG), insbesondere Managementkosten zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie einer LAG (siehe Anlage 2)  


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Europäische Union

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Dieses Angebot wird im Rahmen des "Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013" unter Beteiligung der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, durchgeführt.


www.eler.sachsen.de

EPLR Freistaat Sachsen

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