ILE-FÖRDERUNG
Im Zeitraum der Förderperiode 2007-2013 können Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden.
Die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2007) ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE).( www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm)
Ziel der Förderrichtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d.h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates.
Insbesondere sollen Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden.
Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen.
Übersicht der Förderkapitel (gemäß RL ILE/2007)
| Kapitel A |
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Beschäftigungswirksame Maßnahmen und gewerbliche Maßnahmen der Grundversorgung |
| Kapitel B |
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Landtourismus |
| Kapitel C |
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Technische und kommunale Infrastruktur |
| Kapitel D |
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Verbesserung der Agrarstruktur |
| Kapitel E |
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Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke insbesondere für junge Familien |
| Kapitel F |
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Siedlungsökologische Maßnahmen |
| Kapitel G |
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Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe |
| Kapitel H |
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Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete) |
| Kapitel J |
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Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER |
Kapitel A
Beschäftigungswirksame Maßnahmen und gewerbliche Maßnahmen der Grundversorgung
- Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
- Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
- Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden sowie von Betriebs- und Erschließungsflächen der Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
- Investive Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
Kapitel B
Landtourismus
- Entwicklung von Tourismusdienstleistungen sowie Marketingmaßnahmen
- Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur
- Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umnutzung
Kapitel C
Technische und kommunale Infrastruktur
- Ausbau kommunaler innerörtlicher Straßen zur Erschließung von Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben
- Ausbau kommunaler innerörtlicher Durchgangsstraßen
- Neu- und Ausbau innerörtlicher Verkehrsknotenpunkte
- Neu- und Ausbau von innerörtlichen Gehwegen sowie Straßenbeleuchtung entlang von stark befahrenen Straßen
- Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen
Kapitel D
Verbesserung der Agrarstruktur
- Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung
- Maßnahmen an Gewässern und zum Bodenschutz
- Landschaftspflegerische Maßnahmen
- Ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung
Kapitel E
Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke insbesondere für junge Familien
- Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
- Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter, denkmalpflegerisch wertvoller ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
Kapitel F
Siedlungsökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie erodiertem Material
- Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Rückbau überdimensionaler, finanziell nicht tragfähiger öffentlicher Infrastruktur in Ortslagen
Kapitel G
Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
- Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz
- Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude
- Erhalt von Einrichtungen durch Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden und Erschließungsflächen
- Investive Maßnahmen zur Modernisierung und/oder Funktionsanreicherung bestehender dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen
- Investive Maßnahmen zur Zusammenlegung und Qualifizierung der sozialen und kulturellen Grundversorgung in Orten bis 5.000 Einwohner
- Sonstige soziokulturelle Maßnahmen
- Qualifizierung von leitenden ehrenamtlichen Akteuren
- Neu- und Ausbau von kleinen öffentlich nutzbaren Freianlagen
- Unterstützung von Investitionen mit hohem Eigenleistungsanteil in Vereinsanlagen zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens
- Ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten
- Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege und Weiterentwicklung des ländlichen Kulturerbes einschließlich historisch wertvoller Parkanlagen
Kapitel H
Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
- Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) und Qualifizierung vergleichbarer informeller Planungen
- Regionalmanagement zur Umsetzung eines ILEK
- Umsetzungsmaßnahmen von anerkannten ILEKs
- Konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung im Rahmen der Umsetzung eines ILEK
- Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch, Bildung und Sensibilisierung der Akteure im Ländlichen Raum im Rahmen der Umsetzung eines ILEK
Kapitel J
Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER
- Maßnahmen nach Kapitel A bis C und E bis H
- Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele der Schwerpunkte 1 bis 3 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- Projektmanagement für Maßnahmen
- Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Unmittelbar beschäftigungswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nach Schwerpunkt 3, die nicht nach anderen Richtlinien des Freistaates gefördert werden können
- Maßnahmen zur Projektanbahnung und Vorbereitung einer Aktion der Zusammenarbeit zwischen den LEADER-Gebieten
- Maßnahmen für die Betreuung von Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen LEADER-Gebieten
- Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG), insbesondere Managementkosten zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie einer LAG
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