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1 ILE-FÖRDERUNG

Im Zeitraum der Förderperiode 2007-2013 können Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden.
Die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE/2007) ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE).(www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm)

Ziel der Förderrichtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d.h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates.
Insbesondere sollen Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden.
Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen.

 

Übersicht der Förderkapitel (gemäß RL ILE/2007) 

Kapitel A - Beschäftigungswirksame Maßnahmen und gewerbliche Maßnahmen der Grundversorgung
Kapitel B - Landtourismus
Kapitel C - Technische und kommunale Infrastruktur
Kapitel D - Verbesserung der Agrarstruktur
Kapitel E - Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke insbesondere für junge Familien
Kapitel F - Siedlungsökologische Maßnahmen
Kapitel G - Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
Kapitel H - Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
Kapitel J - Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER

Kapitel A
Beschäftigungswirksame Maßnahmen und gewerbliche Maßnahmen der Grundversorgung

  1. Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
  2. Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
  3. Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden sowie von Betriebs- und Erschließungsflächen der Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
  4. Investive Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen

 

Kapitel B
Landtourismus
 

  1. Entwicklung von Tourismusdienstleistungen sowie Marketingmaßnahmen
  2. Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur
  3. Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umnutzung

 

Kapitel C
Technische und kommunale Infrastruktur
 

  1. Ausbau kommunaler innerörtlicher Straßen zur Erschließung von Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben
  2. Ausbau kommunaler innerörtlicher Durchgangsstraßen
  3. Neu- und Ausbau innerörtlicher Verkehrsknotenpunkte
  4. Neu- und Ausbau von innerörtlichen Gehwegen sowie Straßenbeleuchtung entlang von stark befahrenen Straßen
  5. Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen

 

Kapitel D
Verbesserung der Agrarstruktur
 

  1. Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung
  2. Maßnahmen an Gewässern und zum Bodenschutz
  3. Landschaftspflegerische Maßnahmen
  4. Ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung

 

Kapitel E
Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke insbesondere für junge Familien
 

  1. Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
  2. Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter, denkmalpflegerisch wertvoller ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz

 

Kapitel F
Siedlungsökologische Maßnahmen
 

  1. Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie erodiertem Material
  2. Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Rückbau überdimensionaler, finanziell nicht tragfähiger öffentlicher Infrastruktur in Ortslagen

 

Kapitel G
Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
 

  1. Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz
    • Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude
    • Erhalt von Einrichtungen durch Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden und Erschließungsflächen
    • Investive Maßnahmen zur Modernisierung und/oder Funktionsanreicherung bestehender dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen
    • Investive Maßnahmen zur Zusammenlegung und Qualifizierung der sozialen und kulturellen Grundversorgung in Orten bis 5.000 Einwohner
  2. Sonstige soziokulturelle Maßnahmen
    • Qualifizierung von leitenden ehrenamtlichen Akteuren
    • Neu- und Ausbau von kleinen öffentlich nutzbaren Freianlagen
    • Unterstützung von Investitionen mit hohem Eigenleistungsanteil in Vereinsanlagen zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens
  3. Ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten
    • Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege und Weiterentwicklung des ländlichen Kulturerbes einschließlich historisch wertvoller Parkanlagen

 

Kapitel H
Strategieentwicklung und deren Umnutzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
 

  1. Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) und Qualifizierung vergleichbarer informeller Planungen
  2. Regionalmanagement zur Umsetzung eines ILEK
  3. Umsetzungsmaßnahmen von anerkannten ILEKs
  4. Konzeptionelle Vorbereitung und Begleitung im Rahmen der Umsetzung eines ILEK
  5. Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch, Bildung und Sensibilisierung der Akteure im Ländlichen Raum im Rahmen der Umsetzung eines ILEK
     

 

Kapitel J
Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER

  1. Maßnahmen nach Kapitel A bis C und E bis H
  2. Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele der Schwerpunkte 1 bis 3 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
    • Projektmanagement für Maßnahmen
    • Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
    • Unmittelbar beschäftigungswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nach Schwerpunkt 3, die nicht nach anderen Richtlinien des Freistaates gefördert werden können
  3. Maßnahmen zur Projektanbahnung und Vorbereitung einer Aktion der Zusammenarbeit zwischen den LEADER-Gebieten
  4. Maßnahmen für die Betreuung von Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen LEADER-Gebieten
  5. Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG), insbesondere Managementkosten zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie einer LAG

 



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Europäische Union

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Dieses Angebot wird im Rahmen des "Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013" unter Beteiligung der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, durchgeführt.


www.eler.sachsen.de

EPLR Freistaat Sachsen

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