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VERFAHRENSABLAUF
Antrag auf Förderung – Verfahrensweg
Der Projektvorschlag/Projektantrag wird beim Regionalmanagement eingereicht.
Auf der Grundlage des aufgestellten und beschlossenen Entwicklungskonzeptes (ILEK) haben die Vertreter der Kommunen, Vereinen und Verbänden der Region ebenfalls Prioritäten für den Einsatz von Fördergeldern gesetzt.
Das Regionalmanagement ordnet die Projekte in einen Maßnahmenplan ein und bereitet die Entscheidung zur Förderwürdigkeit (Passfähigkeit ILEK und Entwicklungsplan ländlicher Raum, Haushalt- und Zuwendungsrecht, Gesamtplausibilität) im Koordinierungskreis vor.
Die Entscheidung, wer eine Förderung aus dem „LEADER-Topf“ der Region erhält, fällt der Koordinierungskreis als regionales Entscheidungsgremium.
Die Beschlussfassung - positives Votum der Region - wird für die Antragstellung (mit den erforderlichen Unterlagen) bei der Bewilligungsbehörde benötigt.
Mit Erhalt des Bewilligungsbescheides kann dann der Antragsteller/Projektträger mit der Realisierung der Maßnahme beginnen.
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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Dieses Angebot wird im Rahmen des "Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013" unter Beteiligung der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, durchgeführt.
www.eler.sachsen.de

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