Projektbewertung
Entscheidungskriterien für die Priorisierung und Projektauswahl:
Vor dem Hintergrund neu aufgenommener Fördergegenstände in der RL ILE/2007 seit Mai
2011 sowie dem degressiven Verlauf der Budgetorientierungen in den ILE- und LEADER-
Gebieten rücken die Strategien der Prioritätensetzung zunehmend in den Vordergrund.
Vor allem bei der Projektuntersetzung des regionalen Budgets sollen folgende Kriterien
und Grundsätze zur Projektbewertung für die Arbeit des Regionalmanagements und des Koordinierungskreises dienen.
Priorität 1: - Gewerbliche Projekte/Maßnahmen
Beschäftigungswirksame Maßnahmen und gewerbliche Maßnahmen der
Grundversorgung (Kapitel A der RL ILE/2007) werden der Priorität 1 zugeordnet.
Maßnahmen des Kapitel A.1.4 – investive Maßnahmen/Ausstattung der Grundversorgungseinrichtungen sind nachrangig, außer investiven Maßnahmen
zur Ausstattung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge/Praxisübernahmen
und im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen,
die ebenfalls der Priorität 1 zugeordnet werden.
Priorität 2: - Landtourismus – Kap. B.1.3 (Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umnutzung von ortsbildprägender/historischer Bausubstanz zu kleinen Beherbergungsbetrieben)
Priorität 3: - Soziale Einrichtungen der Grundversorgung (Kitas, Schulen unter Nachweisführung der Bestandssicherheit und der Kriterien der EnEV), Maßnahmen
in Vereinsanlagen
Vereine müssen ihre Verankerung in der Region und deren Wirkung für die Region nachweisen.
Priorität 4: - Wiedernutzung und Umnutzung leerstehender und ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnzweck
Bei Förderanträgen des Kapitel E haben die Maßnahmen des Fördergegenstandes „Wiedernutzung“ (Maßnahmen des Fördergegenstandes E.1.2) den Vorrang vor
Maßnahmen des Fördergegenstandes „Umnutzung“ (Maßnahmen des Fördergegenstandes
E.1.1). Schaffung von Wohnraum für junge Familien (junge Familien im Sinne der Richtlinie)
und der tatsächliche Zuzug in unsere Region wird ein Vorrang vor allen anderen Antragstellern
eingeräumt.
Als Ausschlusskriterium einer Förderung im Förderkapitel E werden Wohngebäude eingestuft,
die nach 1960 erbaut wurden. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Fördermaßnahmen an Wohnhäusern, die bereits nach 1990 grundhaft saniert bzw. modernisiert wurden.
Priorität 5: - Gemeindeübergreifende und grenzüberschreitende Projekte
Priorität 6: - Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Naherholung, gemeindeübergreifende Gemeinschaftsprojekte (z. B. kleine touristische Infrastruktur
wie Lehrpfade, Wanderwege, ländlicher Wegebau im Zusammenhang mit einer touristischen Nutzung)
Priorität 7: - Projekte der Technische Infrastruktur (kommunaler Straßenbau einschließlich Platzgestaltungen)
Projekte im Rahmen eines grundhaften Straßenausbaus erhalten vor einer Erneuerung der Deckschicht den Vorrang, in Abhängigkeit der Erschließungssituation z. B. Erschließung
wichtiger Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte oder Buslinien.
Priorität 8: - Erneuerung und Bau ländlicher Wege
Priorität 9: – Kirchliche Einrichtungen,
die Sanierung der Außenhülle von Kirchen wird nachrangig eingestuft.
Für die jeweilige Kirche wird nur eine Förderung mit der in der RL ILE/2007 festgelegten Förderobergrenze innerhalb dieser Förderperiode gewährt.
Priorität 10: - Versorgung mit Breitbandtechnologien
Projektauswahlkriterien des LEADER-Gebietes Lommatzscher Pflege:
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Bewertungskriterien
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Ja
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Nein
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Bemerkung
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Entspricht die Projektidee der Zielstellung des ILEK:
Ist das Projekt ein Schlüsselprojekt im ILEK oder ist es in eine Wertschöpfungskette eingebunden:
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Hat das Projekt Bedeutung für die Region:
die Kommune:
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Ist die Projektdurchführung im angegebenen Zeitraum erkennbar abgesichert:
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Verändert das Projekt die Ausgangssituation nachhaltig:
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Sind alle Maßnahmenbestandteile förderwürdig:
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Trägt das Projekt zur Steigerung der Lebensqualität bei:
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Unterstützt das Projekt überregionale Vereinsarbeit bzw. Kooperationen:
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Trägt das Projekt zur Familienfreundlichkeit bei:
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Handelt es sich um ein Ko – finanziertes Projekt, besteht eine Abhängigkeit von oder mit anderen Projekten:
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Handlungsfeld gemäß ILEK:
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Einordnung gemäß Leitlinie zur Prioritätensetzung:
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